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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Know How! Aktiengesellschaft, Magellanstraße 1, D – 70771 Leinfelden-Echterdingen

1. Geltung

Die Lieferungen und Leistung von Produkten, Dienst-, und Werkleistungen der Know How! AG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Davon abweichende Regelungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Know How! AG. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich durch die Know How! AG schriftlich bestätigt wurden. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich durch die Know How! AG bestätigt worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Know How! AG sind, sofern nichts Abweichendes im Angebot steht, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Know How! AG eine Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform bestätigt. Ist das Angebot der Know How! AG verbindlich, kommt der Vertrag nur dann zustande, wenn das Angebot vollständig angenommen wird. Widerspricht der Kunde in seiner Bestellung der Gültigkeit der AGB der Know How! AG, kommt daher kein Vertrag zustande, es sei denn, die Know How! AG bestätigt die abweichende Bestellung in Schriftform. Für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden gilt Schriftformerfordernis. Die Know How! AG behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.

3. Vergütung

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der auf der Rechnung angegebenen Währung. Zusätzliche Leistungen wie Versand und Versicherung werden, sofern sie anfallen, gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Know How! AG zu einer entsprechenden Preisanpassung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden die Leistungen der Know How! AG auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes erbracht. Abrechnungsintervall ist jede angefangene halbe Stunde.

Werden Tagessätze vereinbart, so umfassen diese eine Arbeitszeit von acht Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten der Know How! AG. Die üblichen Geschäftszeiten der Know How! AG sind Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ/MESZ). Soweit die Know How! AG auf Verlangen des Kunden zu anderen als den üblichen Geschäftszeiten tätig wird, erhöhen sich die Stunden- bzw. Tagessätze um 50 %. Soweit Festpreise vereinbart werden, ist die Know How! AG berechtigt, diese anzupassen, wenn sich der Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des Kunden ändert. Die Know How! AG darf Abschlagszahlungen verlangen. Ist eine Abrechnung auf Zeithonorarbasis vereinbart, so ist die Know How! AG berechtigt, monatlich abzurechnen.

4. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen zu begleichen. Diese Frist beginnt der Übersendung oder. der Bereitstellung der Rechnung. Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Skonto, Boni oder sonstigen Rabatten netto und für die Know How! AG kostenfrei auf das jeweils auf der Rechnung angegebene Konto der Know How! AG zu überweisen. Eine Gegenrechnung von Verbindlichkeiten, Gutschriften und Forderungen ist ausdrücklich untersagt. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen sind nur durch schriftliche Bestätigung der Know How! AG wirksam.

5. Leistungs- und Lieferfristen

Verbindliche Leistungs- und Lieferungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von der Know How! AG angegebene Leistungstermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die der Know How! AG die Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, staatlich veranlasste Einschränkungen aufgrund einer gesundheitlichen Bedrohungslage (z. B: Lockdowns), Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6. Lizenzen und Nutzungsrechte an Standardprodukten

Für sämtliche Standardprodukte der Know How! AG als auch von der Know How! AG vertriebene Fremdprodukte wie z.B. das LMS Totara oder AskDelphi werden die Nutzungsrechte im Regelfall zeitlich befristet im Rahmen eines Abonnements übertragen. Für das Zustandekommen eines Abonnementvertrages ist es erforderlich, dass der Kunde die jeweiligen Abonnement-Bedingungen anerkennt oder dass ein schriftlicher Abonnementvertrag geschlossen wird. Ohne Anerkennung der Abonnementbedingungen bzw. ohne Abschluss eines Abonnementvertrages kommt kein Abonnement zustande und die entsprechenden Produkte werden nicht ausgeliefert bzw. zugänglich gemacht. Die Know How! AG bietet für alle Produkte mit Ausnahme des LMS „Totara“ folgende Lizenzformen an:

Pauschale Lizenzen: Die gekauften Programme und Kurse können von allen Arbeitnehmern des Lizenznehmers oder aber von einem abgegrenzten bzw. abgrenzbaren Teil seiner Arbeitnehmer unbeschränkt zum internen Einsatz (privates Lernen am Wohnort der Anwender miteingeschlossen) genutzt werden, eine Lizenzkontrolle ist nicht erforderlich. Die pauschalen Lizenzen gibt es als Konzernlizenz, Unternehmenslizenz, Standortlizenz, Spartenlizenz und Bereichslizenz.

Der Preis für die jeweilige Lizenz orientiert sich an der maximalen Anzahl der potentiellen Nutzer. Erhöht sich diese Anzahl, so muss die Lizenz bzw. das Nutzungsentgelt entsprechend angepasst werden.

Für Web Based Trainings (WBTs) bietet die Know How! AG alternativ folgende Lizenzen an:

Named-UserLizenzen: Named-User-Lizenzen sind Lizenzen für namentlich bekannte und ggf. benannte Personen. Eine Named-User-Lizenz ist unabhängig vom Arbeitsplatz, sie kann von benannten Usern auf verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden (z.B. zu Hause, auf dem Tablet, etc.). Eine Named-User-Lizenz ist nicht auf andere User innerhalb und außerhalb eines Unternehmens übertragbar. Named-User-Lizenzen gibt es als Paketlizenzen und als titelgemischtes Lizenzpaket.

Paketlizenzen: Eine Lizenz gilt als verbraucht, wenn ein Lerner Zugang zu einem der gekauften Pakete erhält, unabhängig davon, wie viele Kurse das Paket enthält und welche Kurse der Anwender nutzt.

Titelgemischtes Lizenzpaket: Eine Lizenz gilt als verbraucht, wenn ein Lerner Zugang zu einem der gekauften Kurse erhält (z.B. durch Freischaltung im LMS). Für jeden weiteren Kurs, zu dem dieser Lerner Zugang erhält, wird jeweils eine weitere Lizenz verbraucht.

Bei der Übertragung der Nutzungsrechte an der Plattform „Totara“ gibt Totara Learning die Lizenzbedingungen vor. Bei Totara wird nicht nach potentiellen Nutzern sondern nach der Anzahl der aktiven Nutzern abgerechnet. Anzahl der aktiven Nutzer bedeutet in Bezug auf eine Produktionsinstanz: (a) während der ersten 12 Monate nach dem Go-Live-Datum die Gesamtzahl der eindeutigen Benutzerkonten, über die ein Kunde auf die TotaraPlattform zugreifen kann und in die er seit dem Go-Live-Datum eingeloggt war, und (b) danach die Gesamtzahl der eindeutigen Benutzerkonten, über die ein Kunde auf die Totara-Plattform zugreifen kann und in die er während der vorangegangenen 12 Monate (auf rollierender Basis) eingeloggt war, jeweils unabhängig davon, ob ein solches Konto anschließend deaktiviert oder ausgesetzt wurde. Überschreitet die Anzahl der aktiven Nutzer die bei Vertragsschluss angenommene maximale Nutzerzahl, dann erfolgt eine Nachberechnung. Unterschreitet die Zahl der aktiven Nutzer die bei Vertragsschluss angenommene maximale Nutzerzahl, dann erfolgt keine nachträgliche Abrechnung. Die angenommene Nutzerzahl wird für das Folgejahr aber einvernehmlich angepasst.

In Ausnahmefällen können Nutzungsrechte auch zeitlich unbefristet übertragen werden. Gegenstand eines unbefristeten Lizenzvertrages ist das Lizenzprodukt in der Ausführung, die es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages hat. Die Know How! AG ist, vorbehaltlich anderer einzelvertraglicher Vereinbarung, nicht verpflichtet dem Lizenznehmer Updates und/oder Upgrades zur Verfügung zu stellen, sie ist auch nicht verpflichtet, ihre Produkte inhaltlich oder technisch zu pflegen.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird für alle Arten der Übertragung von Nutzungsrechten dem Kunden nur ein einfaches, nicht ausschließliches, je nach Lizenzform zeitlich begrenztes oder unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Bei der Übertragung von Lizenzen durch Abonnementvertrag ist die Dauer der Nutzung grundsätzlich beschränkt.

Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der Leistungen der Know How! AG. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Leistungen der Know How! AG lediglich im Rahmen der von ihm zu erbringenden Handlungen (z.B. Durchführung von Funktionstests) nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils der Vergütung in Verzug gerät. Der Kunde ist nicht berechtigt, Lizenzprodukte anders als hier beschrieben zu nutzen. Verletzt der Kunde diese Lizenzbestimmungen (in dem er z.B. keine korrekte Anzahl der User angibt oder eine Erhöhung der Anzahl potentieller User nicht meldet), so erlischt das Nutzungsrecht.

Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Lizenzprodukt zu bearbeiten, zu übersetzen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln, zu vermieten, zu verleasen, auf anderen Plattformen zugänglich zu machen oder Unterlizenzen zu erteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen bezüglich der Nutzerzahl der Lizenzen der Know How! AG unaufgefordert mitzuteilen und ggf. Anfragen der Know How! zur jeweils genutzten Lizenz bzw. zu den genutzten Lizenzen unverzüglich wahrheitsgemäß zu beantworten.

7. Gewährleistung bei Lizenzprodukten

Nachfolgende Bestimmungen bezüglich der Gewährleistung finden keine Anwendung, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 BGB handelt. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Know How! AG gelieferten Produkte abweichend von § 438 BGB 6 Monate. Bei länger dauernden Herstellergarantien übernimmt die Know How! AG gegen Kostenersatz die Abwicklung für den Käufer.

Im Falle von Mängeln des Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist die Know How! AG nach eigener Wahl berechtigt, das fehlerhafte Lizenzprodukt nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist berechtigt bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Käufer nicht zugemutet werden kann. Grundsätzlich übernimmt die Know How! AG keine Gewähr für die Eignung eines Lizenzproduktes zur Erreichung eines bestimmten Zweckes oder Lernerfolges, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.

Der Käufer muss etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich oder in Textform mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Know How! AG frei von der Gewährleistungspflicht.

Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bleiben unberührt.

8. Schulungs- und Beratungsleistungen

Schulungs- und Beratungsleistungen finden in Präsenz, online oder hybrid statt. Aufgrund besonderer Umstände (z.B. bei Gefährdung der Gesundheit von Trainern, Beratern oder Teilnehmer durch Viren oder bei staatlich angeordneten Einschränkungen aufgrund einer gesundheitlichen Bedrohungslage) kann die Know How! AG vereinbarte Präsenzleistungen auch online erbringen.

Online-Leistungen finden am Endgerät des Kunden statt. Für die Stellung des Endgerätes sowie dessen Geeignetheit für die Durchführung der Online-Veranstaltung und für das Vorhandensein eines geeigneten Internetanschlusses ist der Kunde/Teilnehmer selbst verantwortlich. Dabei sind die Systemvoraussetzungen zu beachten.

9. Reise-/Übernachtungskosten

Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden generell zusätzlich berechnet. Grundsätzlich werden hierüber Pauschalen vereinbart. Wird eine pauschale Vereinbarung über die Reisekosten nicht getroffen, dann werden Reise- und Übernachtungskosten nach Aufwand entsprechend der nachfolgenden Bedingungen abgerechnet.

Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxi, Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand weiterberechnet.

Für Bahn- und Flugreisen gilt: Bahnreisen: generell 2. Klasse Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinents: Economy Class Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge: Business Class Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50 EUR in Rechnung gestellt. Reisezeiten werden mit 50 % des Tagessatzes des jeweiligen Mitarbeiters in Rechnung gestellt.

Sind keine Arbeitszeitentgelte vereinbart, so werden Reisezeiten mit 55,00 EUR pro Stunde berechnet.

Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten. Mehraufwendungen für die Verpflegung der Mitarbeiter der Know How! AG aufgrund arbeitsbedingter Reisetätigkeiten, die die Know How! AG steuerfrei an ihre Mitarbeiter zu zahlen hat, sind zu vergüten.

10. Stornierungen

Wird pro Veranstaltung die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Know How! AG einen Ersatztermin festlegen oder den Termin endgültig stornieren. Änderungen des Termins und/oder des Veranstaltungsortes erfolgen nur bei zwingender Notwendigkeit. Die Know How! AG teilt solche Änderungen dem Kunden unverzüglich in Textform mit. Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Kunde bis zum Beginn einer Trainingsmaßnahme von dieser zurücktreten. Ein Rücktritt des Kunden ist kostenlos, wenn er bis spätestens 16 Arbeitstage (Arbeitstage sind grundsätzlich Montag bis Freitag) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder in Textform erklärt wird. Für alle Seminare, Schulungen, Veranstaltungen, kostenpflichtigen Beratungsterminen und Events der Know How! AG gelten folgende Rücktrittsfristen und Rücktrittsgebühren:

Bis 16 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung:

Bis 11 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung:

Bis 6 Arbeitstage vor Beginn des Seminars oder der Veranstaltung:

Innerhalb der letzten 5 Arbeitstage oder bei Nichterscheinen:

keine Rücktrittsgebühren

Berechnung 25 % des Seminar- oder Veranstaltungspreises

Berechnung 50 % des Seminar-oder Veranstaltungspreises

Berechnung des vollen Seminar- bzw. Veranstaltungspreises

Für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang des Rücktrittschreibens bei der Know How! AG maßgeblich. Das Rücktrittschreiben muss bei der Know How! spätestens um 15.00 Uhr eines Arbeitstages eingehen, damit die Know How! die Möglichkeit hat, externe Dienstleister oder Trainer noch rechtzeitig abzubestellen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer an der Schulungsmaßnahme teilnehmen zu lassen. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, für Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang vor 15.00 Uhr eines Arbeitstages bei der Know How! AG an. Bereits gebuchte Flug- oder Bahntickets, die nicht storniert werden können, sind unabhängig von den vorgenannten bzw. den nachgenannten Fristen zu erstatten.

11. Durchführung individueller Projekte und Erstellung individueller Lernprogramme

Der Kunde unterstützt die Know How! AG bei der Leistungserbringung im zumutbaren Rahmen.

Der Kunde wird der Know How! AG alle erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollen Leistungen beim Kunden oder in deren technischen Umgebung erbracht werden, stellt dieser auch das hierfür benötigte Equipment zur Verfügung.

Der Kunde benennt der Know How! AG einen kompetenten Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.

Für den Fall, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichten verletzt und der Know How! AG hierdurch ein zusätzlicher Aufwand oder ein Schaden entsteht, ist der Kunde verpflichtet, der Know How! AG diesen zusätzlichen Aufwand zu vergüten oder den Schaden zu ersetzen. Hält der Kunde bereits zugesagte vereinbarte Termine nicht ein oder sagt solche Termine innerhalb von 5 Arbeitstagen vor dem betreffenden Datum ab, hat der Kunden insbesondere auch die Kosten für nicht anderweitig einsetzbare Mitarbeiter und freie Mitarbeiter zu tragen. Die Know How! AG wird sich bemühen, durch die Absage bzw. Nichteinhaltung von Terminen frei werdende Mitarbeiter und freie Mitarbeiter anderweitig einzusetzen.

Die Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungsergebnissen erfolgt stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der Leistungen der Know How! AG. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Lieferungen der Know How! AG lediglich im Rahmen der von ihm zu erbringenden Handlungen (z.B. Durchführung von Tests) nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils der Vergütung in Verzug gerät.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird dem Kunden nur ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragungsfähiges Nutzungsrecht eingeräumt.

Die von der Know How! AG geschuldeten Werkleistungen bedürfen der Abnahme. Die Abnahme – auch von Teilprojekten – ist auf Anforderung vom Kunden jeweils schriftlich oder in Textform zu erklären. Nach schriftlicher Aufforderung durch die Know How! AG hat der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen die Abnahme zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt die vom Kunden zur Abnahme angebotene Leistung als angenommen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Know How! AG erbrachten Leistungen und Produkte sechs Monate.

Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nachbesserung oder – nach Wahl der Know How! AG – auf Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde ist erst berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Kunden nicht zugemutet werden kann.

Produktbeschreibungen jeglicher Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt werden, schriftlich oder in Textform mitteilen. Wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, gilt die kaufmännische Rügepflicht.

12. Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, wird eine Haftung der Know How! AG für mittelbare und unmittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aber der schuldhaften Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit beruht.

Der Haftungsausschluss gilt für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, wie Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Schäden in Bezug auf andere Personen und Sachen, Datenverlust, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen. Die Haftung für die Verletzung einer nebenvertraglichen Verpflichtung ist ausgeschlossen.

Im Falle einer Haftung der Know How! AG ist diese begrenzt auf maximal 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung ohne Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit.

Bei Ausfall eines Trainings, einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder anderen, unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. plötzliche Erkrankung des Trainers) besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings bzw. der Veranstaltung. Die Know How! AG kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Folgeschäden, wie Ersatz der Reisekosten oder des Arbeitsausfalls verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Insbesondere übernimmt die Know How! AG keine Haftung für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse.

Kann eine Online-Veranstaltung aufgrund der Ungeeignetheit des vom Kunden verwendeten Endgeräts oder aufgrund eines mangelhaften Internetanschlusses oder aufgrund einer nicht im Verantwortungsbereich der Know How! AG liegenden Störung der Übertragungsmöglichkeit durch das Internet nicht durchgeführt werden, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Durchführung eines Ersatzseminars, der Vergütungsanspruch der Know How! AG wird hierdurch nicht berührt. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, an dem der Kunde von dem Schaden und den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

13. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern vom Gesetzgeber nicht anders vorgesehen, ist für beide Teile LeinfeldenEchterdingen. Es ist deutsches Recht anzuwenden.

14. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: Juni 2025

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